Mitarbeiter zufrieden und langfristig binden
Die Entwicklung am Arbeitsmarkt stellt den Unternehmer vor neue Herausforderungen. Der Fachkräftemangel kann für ein Unternehmen eventuell sogar wirtschaftliche Folgen haben. Es ist daher umso wichtiger, gute Mitarbeiter langfristig an das Unternehmen zu binden.
Sachbezüge (Smart-Phone, betrieblicher PKW) sind neben dem Grundgehalt mittlerweile Standardkomponenten der Vergütung.
Auch erfolgsabhängige jährliche Sonderzahlungen sind in vielen Unternehmen bereits langjährige Übung. Eine andere Bindungswirkung haben jedoch Maßnahmen, die den Mitarbeitern eine Beteiligung am Unternehmenserfolg ermöglichen.
Die einfachste Variante einer solchen Mitarbeiterbeteiligung ist ein Arbeitnehmerdarlehen, das z.B. aus stehen gelassenen Sonderzahlungen gespeist wird und eine besondere, eventuell sogar erfolgsabhängige Verzinsung (partiarisches Darlehen) gewährt.
Eine weitergehende Beteiligungsmöglichkeit ist u.a. die Ausgabe von Wertpapieren in Form von Genussrechten. Diese enthält neben einer Grundverzinsung eine erfolgsabhängige Komponente und stellt damit eine insgesamt lukrative Geldanlage dar. Insbesondere bei der Ausgestaltung der Genussrechts-Vereinbarung bieten sich viele Möglichkeiten um individuelle Lösungen für den angesprochenen Mitarbeiterkreis und das Unternehmen zu finden.
Sollte ein Mitarbeiter aufgrund außerordentlicher Leistungen und Fähigkeiten langfristig gebunden werden, bestünde die Möglichkeit, seine im Unternehmen schon angelegten Gelder in eine Beteiligung umzuwandeln. Hier bieten sich neben der typisch stillen Beteiligung oder der atypisch stillen Beteiligung auch die Unternehmerstellungen als GmbH-Gesellschafter, Kommanditist oder sogar persönlich haftender Gesellschafter.
Aufgrund der Komplexität und der verschiedenen rechtlichen Folgen sollte die Einführung eines solchen Mitarbeiterbeteiligungsprogramms eng mit einem Rechtsanwalt und einem Steuerberater abgestimmt werden.