Freiwillige Bilanzprüfungen helfen beim Kreditantrag
Zur Zeit haben mittelständische Unternehmen einen relativ guten Zugang zu Bankkrediten. Die Kreditinstitute haben nach der Finanzkrise das klassische Firmenkundengeschäft wiederentdeckt. Dies bedeutet aber nicht, dass im Zuge des Wettbewerbs die Kredite auch günstiger werden. Im Gegenteil, die Bankenregulierung „Basel III“ werden die Institute dazu nutzen, die Margen im Kreditgeschäft auszuweiten. Grund hierfür ist, dass von den Kreditinstituten eine höhere Eigenkapitalunterlegung gefordert wird. Je riskanter der Kredit, desto mehr Eigenkapital muss dafür eingesetzt werden.
Gut aufbereitete Unterlagen für den Kreditantrag sind für die Bank eine wesentliche Entscheidungsgrundlage. Deshalb sollten die Unternehmen in diesem Punkt besonders sorgfältig sein. Das gilt umso mehr, je schneller der Kredit benötigt wird. Mittelständische Unternehmen, die nicht der gesetzlichen Prüfungspflicht nach dem Handelsgesetzbuch unterliegen und ihre Jahresabschlüsse selbst oder von einem Steuerberater aufstellen lassen, stehen oft vor großen Problemen, wenn sie die Bank um Kredit fragen. Wenn ungeprüfte Bilanzen vorgelegt werden, muss die Bank zusätzliche Informationen einfordern, um sich ein zutreffendes Bild von der Vermögens- und Finanzlage zu machen. Im Regelfall dürfen Kredite einem Kunden nur dann gewährt werden, wenn sich die Bank dessen wirtschaftliche Verhältnisse, insbesondere durch Vorlage der Jahresabschlüsse offenlegen lässt. Der Jahresabschluss hat hier einen besonderen Stellenwert. Viele Kreditinstitute verlangen inzwischen freiwillige Jahresabschlussprüfungen. In jedem Fall wird geprüften Bilanzen ein erheblich größeres Vertrauen entgegengebracht als ungeprüften.
Den Mehrkosten für eine Prüfung stehen allerdings auch wirtschaftliche Vorteile gegenüber. Eine geprüfte Bilanz hat grundsätzlich positive Auswirkungen auf die Bonitätseinstufung und damit mittelbar auch auf die Kosten des Kredits. Nicht in jedem Fall ist die Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erforderlich. In vielen Fällen ist es ausreichend, wenn der Steuerberater, der den Jahresabschluss aufgestellt hat, einen Bericht über diese Erstellung mit sogenannter Plausibilitätsbeurteilung fertigt. Dieser Bericht erfüllt i. d. R. die Anforderungen der Banken und auch die des Kreditwesengesetzes.
Mittelständische Unternehmen sollten die Anforderungen ihres Kreditgebers berücksichtigen und bereits im Vorfeld mit ihrem Kundenbetreuer das Thema einer freiwilligen Prüfung besprechen. Unternehmer unterschätzen häufig auch die Bedeutung einer zeitnahen Vorlage des Jahresabschlusses. Viele legen ihren Jahresabschluss häufig zu spät vor und beeinträchtigen dadurch das Rating. Wer seinen Jahresabschluss erst eineinhalb Jahre nach Abschluss des Geschäftsjahres vorlegt, braucht sich nicht zu wundern, wenn die Banken die Bonität herabstufen oder sogar die weitere Kreditvergabe versagen. Kreditgeber benötigen ein aktuelles Bild über die wirtschaftliche Lage ihrer Kunden. Daher gilt auch für die Bilanzvorlage: Schnelligkeit ist gut für die Bonität. Unternehmen, die zeitnah ihre Jahresabschlüsse vorlegen, haben bei der Vergabe von Bankkrediten einen Wettbewerbsvorteil.