Semesterjobs im Kreis Lippe unterliegen bei Dauer und Umfang festen Grenzen. Die AOK NordWest weist Arbeitgebende und Studierende darauf hin, dass kurzfristige Beschäftigungen von höchstens drei Monaten oder 70 Arbeitstagen im Kalenderjahr in der Regel versicherungsfrei bleiben.







